PREISLISTEN

Alkohol / Jugendschutz

Das Bundesgesetz und die kantonale Gesetzgebung schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabak an unter 16-Jährige und keine Spirituosen, Aperitifs, Alcopops, Tabakprodukte und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Das Personal darf einen Ausweis (ID) mit Altersangabe verlangen.